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Taxi Meldungen in der Presse

"Taxi-Apps verstoßen gegen Wettbewerbsrecht"?

03/2020 Das Oberlandesgericht Nürnberg hat Taxi-Apps verboten, die es einer/m Taxifahrer/in erlauben, außerhalb der Betriebssitzgemeinde Fahrtaufträge anzunehmen (Aktenzeichen 3 U 2270/19). Taxis, die außerhalb ihrer Betriebssitzgemeinde aktiv Fahrgäste werben und aufnehmen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

hallo.TAXI prüft zunächst, ob die hallo.TAXI Driver App ebenfalls geeignet ist, solche Ordnungswidrigkeiten zu begehen und ob hallo.TAXI dafür ein "bedingter Vorsatz" vorgeworfen werden kann. Leider sind wir nun gezwungen, zunächst bis zur Klärung der Lage, alle Taxi- und Großraumtaxi-Symbole, die von den angemeldeten Taxifahrer/innen gesteuert werden, zu deaktivieren.   

Die Taxizentralen-Einträge sind davon nicht betroffen, weil diese statisch an der Adresse des Betriebssitzes angezeigt werden.

FFTD e.V. stellt sich neu auf

08/2019 Hamburg. Der neue Bundesverband Föderation freier Taxen Deutschland ist nun unter seiner endgültigen Webadresse FFTDeV.de zu erreichen. Der ausgeschiedene 2. stellvertretende Vorsitzende Clemens Grün ist ersetzt worden durch Bartlomiej Dabrowski. Damit ist das Gremium wieder komplett ...
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Föderation Freier Taxen Deutschland e.V.

05/2019 Hamburg. Heute, am 18.05.2019 wurde der neue Bundesverband Föderation Freier Taxen Deutschland e.V. im Kulturschloß, Königsreihe 4, im Hamburger Stadtteil Wandsbek gegründet. Dabei wurden die Ziele und Aufgaben des Bundesverband FFTD e.V. vorgestellt sowie die rechtskräftige Gründung vollzogen. Ein zentraler Punkt der Gründungsversammlung war die Vorstellung und Diskussion des Projektes "App der Taxifahrer", also die Idee einer gewerbeeigenen Vermittlungs-Plattform. Ziel ist der Beginn eines Testbetriebes noch im September diesen Jahres.

Als Vorstand wurden gewählt: Orhan Tasbilek aus Hamburg, Vorsitzender, Kfz-Sachverständiger Fikret Arik aus Berlin, 1. stellvertretender Vorsitzender, "Taxi-Aktivist" Clemens Grün (Hamburg), 2. stellv. Vorsitzender, Erdal Elek (Berlin), 3. stellv. Vorsitzender und Mustafa Radecker, Schatzmeister. Begleitet wird der Verband durch den Hamburger Rechtsanwalt Burkhardt Müller-Sönksen, der von 2005 bis 2013 FDP-Bundestagsabgeordneter gewesen ist.

 

Sprecher: Clemens Grün, 2. stellvertretender Vorsitzender des FFTD e.V.
Im Hintergrund v.l.n.r: Iordanis Georgiadis vom STV Stuttgarter Taxiverband e.V., Orhan Tasbilek, neu gewählter Vorsitzender des FFTD e.V. und Fikret Arik aus Berlin, 1. stellv. Vorsitzender des FFTD e.V..

Neuer TAXI-Service startet erfolgreich

04/2016 openPR
Pressemitteilung von: hallo.TAXI / PR Agentur: (smvh) Medienvertretung Hamburg

Ein freies Taxi am Straßenrand heranpfeifen oder mit dem Ruf "hallo TAXI" zu bestellen ist heute zwar noch gelegentlich möglich aber uncool. In Zeiten von Smartphone und online Flatrate bestellt man sein Taxi zuverlässig und schnell über das Handy.
Diesen Markt haben unzählige Taxivermittler und Taxizentralen für sich entdeckt, jeder will mitverdienen und der Taxi-App Markt wird immer unübersichtlicher.

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Dass es auch anders und unkompliziert geht, zeigt der neue unabhängige TAXI Service hallo.TAXI.
Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Frontend für Fahrgast, Taxifahrer und Zentrale. Alle nutzen gemeinsam die hallo.TAXI-Map - ohne Extrakosten (ausser bei Premium Zusatzleistungen).
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Fahrgast brauch keine Taxi-App installieren, die Map ist über die neue Taxi Domain erreichbar (hallo.taxi).
Der Taxifahrer entscheidet mit einer einfachen, kostenlosen leicht zu bedienenden App seine Sichtbarkeit auf der Map für den Fahrgast.
Taxizentralen haben über die Premium Dienste die Möglichkeit, ihren Standort und Homepage auf der Map zu hinterlegen. Wie es genau funktioniert, steht auf der Seite hallo.taxi/wie-funktioniert-hallo-taxi.html

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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hallo.TAXI Driver App aktualisiert

02/2016
Die neue Version der Taxifahrer-App enthält nun eine Funktion zum Einstellen des Intervalls zur Standortübermittlung. Der Taxifahrer kann per Auswahl selbst entscheiden, wie oft sein Standort auf der hallo.Taxi-Map aktualisiert werden soll und kann damit sein Datenvolumen minimieren. ...

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Die aktuelle App-Version ist 1.0.5. Ob Sie bereits die neueste Version verwenden, können Sie im Impressum erkennen. Im Menü oben rechts finden Sie den Menüpunkt "Einstellungen". Standardmäßig ist der Standort-Übertragungsintervall auf 60sec eingestellt. Damit soll das Datenvolumen der bisherigen Versionen stark reduziert werden. Bisher wurde der Standort alle 10 Sekunden zur hallo.TAXI-Map übermittelt.

   

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hallo.TAXI bei taxiheute

12/2015, von Dietmar Fund (df)
taxiheute

Neuer Taxi-Ruf über eine Homepage

Zu den zahlreichen Bestell-Apps gesellt sich eine Hamburger Vermittlungsplattform, die mit einer Google-Map arbeitet.
Die Taxifahrer sollen selbst entscheiden können, wann sie ihren Standort aktualisieren und für Fahrgäste auf der Seite hallo.taxi sichtbar sind. (Abb.: Medienvertretung Hamburg)

Über die neue Internetseite www.hallo.taxi können sich Fahrgäste seit dem 21. Dezember 2015 von ihrem Smartphone aus Taxis rufen. Sie müssen dazu keine weitere App auf ihr Gerät laden, sondern nur über dessen Internetverbindung den Service von hallo.TAXI anwählen. Dann wird ihnen das nächste freie Taxi auf einer Google-Karte angezeigt. Über einen Button kann der Fahrgast eine Telefonverbindung zu dem Taxifahrer herstellen.

Der Service ist für den Fahrgast gratis und der Taxifahrer muss nichts für die Vermittlung bezahlen. Nur der Taxifahrer muss eine App auf sein Smartphone laden, nachdem er sich als Teilnehmer registriert hat. Anschließend bekommt er einen Freischalt-Code, über den er steuern kann, ob sein Taxi angezeigt werden soll oder nicht.

Der kostenfreie Button zu jedem Taxi gibt die Zahl der Sitzplätze an und informiert über die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen. Für den kostenpflichtigen Premium-Service kann ein Taxifahrer einen Link kaufen, der entweder auf seine eigene Homepage oder auf ein Bestellformular führt. Diese Option kostet 35,88 Euro jährlich beziehungsweise 2,99 Euro monatlich (Preise incl. MwSt.). Taxiunternehmen können für eine Jahresgebühr von 168 Euro einen Adresseintrag ihres Firmensitzes samt einem Link zur Zentrale für bis zu 12 Taxis buchen. Bei einer größeren Anzahl an Taxis werde ein individueller Preis ermittelt, schreibt der Betreiber André Schellenberg. Unabhängig davon könnten sich beliebig viele Taxifahrer einzeln anmelden.

Die von Schellenberg gegründete Werbeagentur Medienvertretung Hamburg hat sich auf das Erstellen von Internetseiten und die Suchmaschinen-Optimierung spezialisiert. Sie möchte den Service zunächst in den Ballungsgebieten Hamburg und Berlin bewerben, hofft aber, auch Taxis in anderen Regionen als Kunden zu gewinnen. Als persönlicher Ansprechpartner im Bereich Fahrer- und Unternehmensbetreuung fungiert Dipl.-Ing. Th. Hölzinger, den man über eine auf der Homepage genannte Handynummer anrufen kann.

Das Unternehmen wird bereits auf der Homepage der Stadt Hamburg aufgeführt.
 

Kiel bekommt kostenloses öffentliches WLAN

03/2016
Kiel (ots) - Die Kieler Nachrichten und der Internetprovider Addix versorgen ab sofort wesentliche Teile der Kieler Innenstadt mit einem kostenlosen öffentlichen WLAN. Die beiden Kieler Unternehmen stellen damit gemeinsam mit der Landeshauptstadt und dem Kooperationsspartner Förde Sparkasse wichtige Weichen für die Digitalisierung. Gratis im Internet surfen ohne zeitliches Limit, ohne Begrenzung des Datenvolumens und ohne Registrierung - mit diesem Angebot ist Kiel Vorreiter in Norddeutschland.

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Oberbürgermeister Ulf Kämpfer gab zusammen mit KN-Geschäftsführer Sven Fricke, Addix-Geschäftsführer Björn Schwarze und dem Vorstandsvorsitzenden der Förde Sparkasse, Götz Bormann, am Mittwoch (16. März) auf der CeBit in Hannover den Startschuss für das WLAN-Angebot. Im Rahmen des "Kieler Abends" schalteten sie auf dem schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsstand den Zugang frei. Ab sofort ist in weiten Teilen der Kieler Innenstadt kostenloses Surfen im Internet möglich, Hotspots gibt es zum Beispiel in der Holstenstraße, der Holtenauer Straße und in wenigen Tagen auch an der Kiellinie entlang der Förde. Ziel ist ein flächendeckendes WLAN-Netz in der gesamten Innenstadt. "Immer mehr Kunden nutzen die Produkte von Unternehmen durch mobile Services im Internet", sagte Sven Fricke auf der CeBit. Die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes stärke die Region, eröffne neue Möglichkeiten der Kundenansprache und verbessere die Wettbewerbsfähigkeit.

"Wir müssen die Menschen bei dem Prozess der Digitalisierung aktiv begleiten und gezielt Kompetenzen im Umgang mit der digitalen Herausforderung aufbauen. Nur so kann die Region auch langfristig im Standortwettbewerb mithalten", erklärte Götz Bormann auf der Messe in Hannover. Das Nutzung des neuen Angebots ist denkbar einfach: Man wählt in der Liste der verfügbaren WLAN-Netze das #KN_WLAN aus. Das Gerät verbindet sich anschließend mit der Login-Seite, auf der lediglich die AGBs von Addix akzeptiert werden müssen. Nach dem Login verbindet sich das Gerät automatisch mit dem Netz, sobald sich der Nutzer in dessen Reichweite befindet. Anschließend kann er ohne Registrierung unbegrenzt und kostenlos im Netz surfen.

Eine Übersicht aller Standorte, die mit dem #KN_WLAN ausgestattet sind, finden Sie unter www.hotspots4you.de.

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Kölner Elektromobilitäts-Modellprojekt colognE-mobil zieht positive Bilanz:

mehr als 200 Ladepunkte und über 700.000 Kilometer

12/2015
Köln (ots) - In Anwesenheit von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zieht das Kölner Elektromobilitäts-Modellprojekt "colognE-mobil" Bilanz. Dreieinhalb Jahre nach Start von "colognE-mobil II - Elektromobilitätslösungen für NRW" blicken 13 Partner auf eine positive Entwicklung zurück. Insgesamt legte die elektrifizierte Testflotte - bestehend aus zwei Ford Transit Electric (BEV), zehn Ford Transit Connect Electric (BEV), 22 Ford Focus Electric (BEV), 21 Ford C-MAX Energi (PHEV) sowie einem Ford Fusion Energi (PHEV) rund 715.000 Kilometer zurück. Ebenso umfassend wurde die Ladeinfrastruktur ausgebaut. Die RheinEnergie nahm 120 Ladesäulen mit insgesamt 207 Ladepunkten an 80 Standorten in und um Köln in Betrieb. Vier Solar-Carports bieten mit 14 Stellplätzen Platz, um Sonnenenergie direkt zu laden.

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"Mit colognE-mobil, einem der größten Feldtests mit Elektrofahrzeugen in Deutschland, haben die Partner gezeigt, dass Elektromobilität in einem Ballungsraum wie Köln durchaus akzeptiert wird, alltagstauglich und letztlich deutlich umweltfreundlicher als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist", zeigte sich der Minister erfreut.

Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): "Das Projekt colognE-mobil wurde vom BMVI mit 7,5 Mio. Euro gefördert und hat wesentlich zum Aufbau einer Flotte von E-Fahrzeugen in Köln beigetragen. Das Projekt steht für den erfolgreichen Ansatz des Bundesverkehrsministeriums, Elektromobilität in der Alltagspraxis und bei verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten wie E-Carsharing oder Taxiflotten zu erproben."

Das Projekt colognE-mobil wurde im Rahmen der Modellregionen Elektromobilität des BVMI gefördert. Die Koordinierung der Modellregionen Elektromobilität erfolgte durch die NOW Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Die Ford-Werke GmbH (als Konsortialführer) stellte die Fahrzeugflotte und die RheinEnergie AG baute eine kundenfreundliche und technisch hochwertige Lade-Infrastruktur auf. Die Stadt Köln war für die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zuständig, die Universität Duisburg-Essen begleitete das gesamte Projekt mit insgesamt acht Lehrstühlen auf wissenschaftlicher Ebene. Während die TRC Transportation Research & Consulting GmbH eine webbasierte Informations- und Serviceplattform zur intermodalen Routenplanung unter Berücksichtigung von Ladestationen, E-Autos und ÖPNV-Fahrplandaten entwickelte, konzentrierte sich das Kölner Photovoltaik-Unternehmen Energiebau Solarstromsysteme GmbH, mittlerweile vertreten durch SPI Energiebau Renewables GmbH, auf die Entwicklung und den Bau von Solar-Carports inkl. Speichermöglichkeit, um ein möglichst wetterunabhängiges Laden von Elektrofahrzeugen aus Sonnenenergie ermöglichen zu können. Da die Vernetzung von öffentlichem und individuellem Personenverkehr bei dem Projekt ebenfalls im Vordergrund stand, durften die großen Kölner Ver-kehrsanbieter natürlich nicht fehlen: Bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) stand die Vernetzung des ÖPNV mit E-Fahrzeugen im Mittelpunkt. Entsprechend wurden zusammen mit der RheinEnergie AG drei Ladesäulen mit sechs Ladepunkten auf dem P+R-Platz Weiden West installiert, um automobile Elektromobilität mit der Elektromobilität der Straßenbahn optimal zu verknüpfen. Darüber hinaus wurde eine speziell mit dem colognE-mobil-Logo gebrandete Straßenbahn im täglichen Betrieb eingesetzt. Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) sowie der Flughafen Köln/Bonn richteten ihr Augenmerk auf die Alltagserprobung von Fahrzeugen und Lade-Infrastruktur. Den Bereich des Individualverkehrs deckten die Partner DB Rent GmbH mit ihrem Carsharing-Angebot "Flinkster-Carsharing" ab sowie die Taxi-Ruf Köln e.G., die bei Fahrten mit dem Ford C-MAX Energi wichtige Rückmeldungen auf Kunden- sowie auf Nutzerebene (Taxifahrer) sammelte. Zu guter Letzt sorgte der TÜV Rheinland neben einem sogenannten "Corporate Carsharing" mit Elektrofahrzeugen für die Zulassung und Sicherheit der Fahrzeuge und Auto-Strunk für die Durchführung notwendiger Service- und Wartungsarbeiten.

Die auf die verschiedenen Partner verteilte Testflotte legte insgesamt rund 715.000 Kilometer zurück, davon über 490.000 rein elektrisch (69 Prozent) und rund 225.000 Kilometer im Benzin bzw. im kombinierten elektrischen/Benzinbetrieb der Plug-In-Hybride. Dabei konnte festgestellt werden, dass 90 Prozent aller Fahrten eine Dis-tanz von 22 Kilometern nicht überschritten, wobei die batterie-elektrisch angetriebenen Testwagen sich auf 15 Kilometer beschränkten und die Plug-In-Hybride pro Fahrt mehr als das Doppelte (38 Kilometer) absolvierten. Pro Tag sieht das Verhält-nis der verschiedenen Antriebe ähnlich aus: durchschnittlich wurden 32 Kilometer (BEV) bzw. 65 Kilometer (PHEV) am Tag zurückgelegt. Im Laufe des Projektes wurden die Batteriefahrzeuge seitens der Nutzer immer besser angenommen: Während zu Beginn durchschnittlich 19 Kilometer (BEV) bzw. 71 Kilometer (PHEV) ohne nachzuladen gefahren wurde, erweiterte sich der Radius mit zunehmender Gewöhnung auf durchschnittlich 28 Kilometer (BEV) bzw. 74 Kilometer (PHEV). Die nachgeladene Energiemenge der Ford Focus Electric Flotte stieg analog von 4,8 kWh auf 6,4 kWh je Ladevorgang an. Bei der Nutzerakzeptanz beobachteten die Partner, dass die Nutzer der Testwagen auf die Frage, ob sie beim nächsten Fahrzeugkauf ein elektrisches Fahrzeug in Erwägung ziehen würden, bezogen auf einen Plug-In-Hybrid zu 70 Prozent mit Ja bzw. Vielleicht antworteten. Bezogen auf den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs waren 50 Prozent positiv eingestellt.

Mittels der installierten Solar-Carports konnte das Unternehmen Energiebau zeigen, dass bei einem Doppel-Carport die Kombination aus PV-Anlage, Batteriespeicher und Solartankstelle circa 25.000 km elektrische Reichweite pro Jahr sichern kann.

Privatnutzer hatten zwei Möglichkeiten, elektrisches Fahren selbst zu testen. Die DB Rent setzte vier Ford Focus Electric (BEV) an Kölner Stationen ein. Taxiruf ergänzte seine Flotte mit einem Ford Transit Connect BEV sowie einem Ford C-MAX Energi (PHEV). Insgesamt 5.800 Taxifahrten wurden durchgeführt und die Fahrer sowie die Fahrgäste zu ihren Eindrücken befragt. Gerade im Stadtverkehr ist die Einsparung von Treibstoff nicht zu unterschätzen, was bei Taxiunternehmern ein Ausschlag ge-bendes Kriterium bei der Wahl des Fahrzeuges ist.

Die UDE entwickelte eine Smartphone-App, die während realer Fahrten die indivi-duellen Bewegungsprofile aufzeichnet und so dem Nutzer ein optimales Fahrzeug-konzept unter Berücksichtigung ökologischer wie ökonomischer Gesichtspunkte empfiehlt. Für gewerbliche Nutzer war ein neu entwickeltes Computermodell von großem Nutzen, das die "Total Cost of Ownership" einer elektrifizierten Flotte im Vergleich zu einer konventionellen Flotte errechnete.

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ADAC-Tipps: Rechte und Pflichten von Taxipassagieren

Was tun bei falschen Quittungen, verweigerten Fahrten und Umwegen

München (ots) - Zunächst: Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Damit Taxipassagiere wissen, welche Rechte und welche Pflichten überall gelten, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

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Am Taxistand haben Fahrgäste das Recht, ihr Taxi frei zu wählen. Immer wieder werden Fahrgäste an das erste Taxi am Stand verwiesen. Daran muss sich der Kunde aber nicht halten. Auch der Sitzplatz im Taxi darf ausgesucht werden. Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Die Beförderung von angetrunkenen oder aggressiven Fahrgästen darf hingegen verwehrt werden.

Die Beförderungspflicht gilt übrigens auch für Haustiere - außer der Fahrer sieht seine eigene oder die Sicherheit anderer Menschen bedroht. Ob für das Haustier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Blindenhunde bilden eine Ausnahme, sie müssen stets kostenlos mitgenommen werden. Der ADAC weist darauf hin, dass Kinder bis zwölf Jahren oder 150cm Körpergröße in geeigneten Kindersitzen angeschnallt sein müssen. Die Fahrer sind deshalb verpflichtet, zwei Kindersitze mitzuführen.

Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab. Eine verbindliche Regelung gibt es dagegen beim Gewicht: Mindestens 50 Kilo Gepäck muss ein Taxi befördern können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, können verweigert werden.

Tolerant muss ein Taxifahrer hingegen gegenüber den Wünschen der Fahrgäste sein. So muss er Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls dies gewünscht ist. Generell dürfen ohne Einverständnis des Fahrgastes auch keine "fremden" Personen mitbefördert werden. Der Fahrer darf eigene Besorgungen auch nur mit der Zustimmung seines Fahrgastes machen.

Verboten ist es, in Taxis zu rauchen - sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrgast. Als Fahrgast muss man sich zudem auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.

Die Frage nach dem kürzesten Weg sorgt immer wieder für Ärger. Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem Fahrgast einen anderen Weg. Auf Wunsch des Kunden muss zudem eine Quittung ausgestellt werden. Aus dieser sollten mindestens Start- und Zielort, der Preis sowie das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnummer hervorgehen. Der Fahrer muss außerdem auf 50 Euro herausgeben können. Der ADAC appelliert an die Taxi-Kunden, das Wechselgeld sofort nachzuzählen, da spätere Reklamationen meist zwecklos sind.

Diese Presseinformation finden Sie online unter www.presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter www.twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Johannes Gerl
Tel.: +49(0)89/7676-3266
E-Mail: Johannes.Gerl@adac.de
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